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Wissen · 6 Min. Lesezeit

360°-Rundgang und Datenschutz: Was vor dem Scan geklärt sein muss

Arrion · 12. August 2026

Die kurze Antwort: Bei leerstehenden Objekten ist der Rundgang rechtlich unkritisch, der Eigentümer entscheidet. Bei bewohnten Wohnungen braucht es die Einwilligung des Bewohners, am besten schriftlich und vor dem Termin. Dazu kommen zwei Handgriffe, die teurer Nacharbeit vorbeugen: Persönliches kommt gar nicht erst ins Bild, und nach der Vermarktung geht der Rundgang offline. Wer diese drei Punkte sauber klärt, hat das Thema erledigt, bevor es eines wird.

Warum die bewohnte Wohnung ein Sonderfall ist

Die Innenräume einer bewohnten Wohnung gehören zum privatesten Bereich, den das Recht kennt. Gerichte werten Aufnahmen davon als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewohners, und eine Veröffentlichung im Internet wiegt dabei besonders schwer. Wichtig für die Praxis: Der Auftrag des Eigentümers ersetzt die Einwilligung des Bewohners nicht. Eigentum und Privatsphäre sind zwei verschiedene Rechte, und beim Scan der bewohnten Wohnung zählt das zweite.

Für Makler und Hausverwaltungen heißt das umgekehrt: Wer die Einwilligung einholt, bevor der Termin angesetzt wird, hat keinen Konflikt. In der Praxis stimmen viele Mieter zu, wenn man ihnen erklärt, was der Rundgang für sie bedeutet. Dazu unten mehr, denn dieses Argument wird fast immer übersehen.

Die Einwilligung: was drinstehen sollte

  • Was aufgenommen wird: alle Räume, bestimmte Räume, mit oder ohne Außenbereich.
  • Wofür: Vermarktung des Objekts, mit Nennung der Kanäle wie Exposé, Portale und Website.
  • Wie lange: bis zum Abschluss der Vermarktung, danach geht der Rundgang offline.
  • Widerruf: der Bewohner kann die Einwilligung widerrufen, dann wird deaktiviert.

Das ist kein Vertragswerk, eine halbe Seite genügt. Entscheidend ist, dass sie vor dem Termin unterschrieben ist und nicht hinterher eingesammelt werden muss, wenn der Rundgang schon online steht.

Persönliches gehört nicht ins Bild, und zwar von Anfang an

Ein 360°-Rundgang nimmt in alle Richtungen gleichzeitig auf. Was beim klassischen Foto durch den Bildausschnitt verschwindet, steht im Rundgang dauerhaft sichtbar im Raum: Post mit Namen und Adresse, Familienfotos, Kalender, Medikamente, Unterlagen auf dem Schreibtisch. Die verlässlichste Lösung ist nicht die nachträgliche Bearbeitung, sondern die Vorbereitung vor dem Termin. Was nie aufgenommen wurde, muss nie entfernt werden. Die praktische Checkliste dafür steht im Beitrag zum Ablauf des Scan-Termins.

Beim Blick aus dem Fenster gilt gesunder Menschenverstand: Das Panorama darf zeigen, was man vom Raum aus sieht. Gezielte Aufnahmen fremder Gärten oder in Nachbarfenster hinein haben in einem Immobilienrundgang nichts verloren.

Das übersehene Argument: der Rundgang schützt die Privatsphäre auch

So paradox es klingt: Für den Bewohner ist der Rundgang oft der datenschutz- freundlichste Teil der ganzen Vermarktung. Ohne Rundgang laufen Dutzende Interessenten physisch durch seine Wohnung, viele davon ohne ernsthafte Kaufabsicht. Mit Rundgang sortiert sich das Feld vorher, und in die Wohnung kommen nur noch die, die es ernst meinen. Weniger fremde Menschen in den eigenen vier Wänden sind ein handfester Gewinn an Privatsphäre. Wer als Makler die Einwilligung einholt, sollte genau dieses Argument erklären, denn es ist ehrlich und es stimmt. Was der Rundgang darüber hinaus für die Vermarktung leistet, steht im Beitrag über Rundgänge für Immobilien.

Nach der Vermarktung: offline nehmen

Mit dem Verkauf oder der Vermietung endet der Zweck, für den die Einwilligung erteilt wurde. Der Rundgang sollte dann nicht auf Portalen und in alten Exposés weiterleben. Praktisch ist das eine Frage des Hostings: Liegt der Rundgang an einer zentralen Stelle, wird er dort deaktiviert und ist damit überall verschwunden, wo er eingebettet war. Bei Arrion gehört das Hosting zur Serienausstattung, die Deaktivierung ist ein Handgriff und keine Suchaktion über alte Kanäle.

Einordnung

Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die gute Nachricht aus der Praxis: Mit Einwilligung vor dem Termin, aufgeräumten Räumen und einem klaren Ende der Veröffentlichung sind die Fälle abgedeckt, die in der Vermarktung tatsächlich vorkommen. Wie ein Termin organisatorisch abläuft, steht im Beitrag zu Ablauf und Dauer, und wer die Rechtslage bei Baustellenkameras sucht, findet sie im Beitrag über den Bauzeitraffer und Datenschutz.

Häufige Fragen

Braucht der Makler die Zustimmung des Mieters für einen 360°-Rundgang?

Ja. Innenaufnahmen einer bewohnten Wohnung greifen in die Privatsphäre des Bewohners ein, dafür braucht es dessen Einwilligung. Das gilt für Fotos und erst recht für einen Rundgang, der die Wohnung vollständig zeigt. Ohne Einwilligung sollte weder gescannt noch veröffentlicht werden, auch dann nicht, wenn der Eigentümer den Auftrag erteilt hat.

Reicht eine mündliche Zusage des Bewohners?

Rechtlich kann eine Einwilligung formfrei sein, praktisch ist die schriftliche Form dringend zu empfehlen. Sie sollte festhalten, was aufgenommen wird, wo es veröffentlicht wird und dass die Einwilligung widerrufen werden kann. Damit ist der Makler gegenüber Eigentümer und Bewohner abgesichert, bevor der Scan-Termin überhaupt stattfindet.

Wie ist die Lage bei leerstehenden Wohnungen?

Deutlich einfacher. Ohne Bewohner gibt es keine Privatsphäre, in die eine Aufnahme eingreifen könnte, und meist auch keine persönlichen Gegenstände im Bild. Der Eigentümer entscheidet allein. Genau deshalb ist der beste Zeitpunkt für den Scan oft der Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen.

Muss der Rundgang nach dem Verkauf gelöscht werden?

Der Rundgang sollte offline gehen, sobald der Vermarktungszweck erfüllt ist, spätestens auf Verlangen des neuen Eigentümers oder des Bewohners, der seine Einwilligung widerruft. Weil Arrion das Hosting übernimmt, ist das ein Handgriff: Der Rundgang wird deaktiviert, ohne dass jemand Portalen und Websites hinterhertelefonieren muss.

Ist ein Rundgang datenschutzfreundlicher als viele Besichtigungen?

In einem Punkt ja, und der wird oft übersehen: Jede Präsenzbesichtigung bedeutet, dass fremde Menschen physisch durch die Wohnung des Bewohners laufen. Ein Rundgang sortiert Interessenten vor, sodass deutlich weniger Termine in der bewohnten Wohnung stattfinden. Für den Bewohner ist das der spürbarste Gewinn an Privatsphäre im ganzen Verfahren.

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